Rechtsprechung
LG Münster, 18.05.2006 - 012 O 484/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit der Beantragung von Subventionen i.R.d. Inanspruchnahme aus Geschäftsführerhaftung; Umfang der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH bezüglich der öffentlichen Ausschreibung einer ...
- Wolters Kluwer
Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführerhaftung wegen Verstoßes gegen die Grundsätze öffentlicher Ausschreibung; Antrag auf Subventionsbewilligung nach dem Landesprogramm Fernwärme; Pflichtverletzung des Geschäftsführers im Rahmen einer öffentlichen ...
- oeffentliche-auftraege.de
Schadenersatz wegen unterlassener öffentlicher Ausschreibung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschreibung unterlassen: Schadensersatz für Subventionsausfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Schadensersatz nach Subventionswiderruf
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung einer kommunalen GmbH
Besprechungen u.ä. (2)
- dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)
Geschäftsführerhaftung einer kommunalen GmbH
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Heißer Stuhl: Geschäftsführer einer kommunalen (Stadtwerke-)GmbH (IBR 2006, 579)
Papierfundstellen
- NZBau 2006, 523
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Darlegungs- und Beweisbelastet dafür, dass der Geschäftsführer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, ist der Geschäftsführer (BGHZ 152, 280; OLG Hamm NZG 1999, 1221 ff.), weil der Geschäftsführer das Risiko der Unaufklärbarkeit trägt. - BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96
Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer …
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Entlastung hätte zur Folge, dass die GmbH mit Ersatzansprüchen ausgeschlossen wäre, die der Gesellschafterversammlung bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und Berichte erkennbar sind oder von denen alle Gesellschafter privat Kenntnis haben (bgl. BGH WM 1998, 387 - 390; Hansiatisches OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 434 - 435). - OLG Köln, 11.07.2000 - 15 U 181/99
Haftung des Geschäftsführers
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Zum einen kann sich der Geschäftsführer zu seiner Entlastung nicht auf schuldhafte Mitverursachungsbeiträge unterstellter Mitarbeiter oder anderer Geschäftsführer berufen (vgl. OLG Köln Urteil vom 11.07.2000, Az: 15 U 181/99).
- OLG Zweibrücken, 22.12.1998 - 8 U 98/98
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Die Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen über diejenigen eines ordentlichen Kaufmanns hinaus; verlangt wird diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in leitender Position bei selbstständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, wobei der Vorteil für die GmbH zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 ff.; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 106 ff.). - OLG Rostock, 21.04.2004 - 6 U 171/02
Zum Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters gegen den ehemaligen …
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Die Sorgfaltspflichten des GmbH-Geschäftsführers gehen über diejenigen eines ordentlichen Kaufmanns hinaus; verlangt wird diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in leitender Position bei selbstständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen zu beachten hat, wobei der Vorteil für die GmbH zu wahren und Schaden von ihr abzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken NZG 1999, 506 ff.; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 106 ff.). - OLG Hamm, 28.06.1999 - 8 U 40/98
Auszug aus LG Münster, 18.05.2006 - 12 O 484/05
Darlegungs- und Beweisbelastet dafür, dass der Geschäftsführer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, ist der Geschäftsführer (BGHZ 152, 280; OLG Hamm NZG 1999, 1221 ff.), weil der Geschäftsführer das Risiko der Unaufklärbarkeit trägt.
Rechtsprechung
LG Essen, 14.12.2006 - 12 O 484/05 |
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.12.2006 - 12 O 484/05
- OLG Hamm, 26.02.2007 - 23 W 23/07